Krankenkasse / Kosten

Folgende Hebammen-Leistungen übernimmt jede Krankenkasse aus der Grundversicherung:

  • Gesamte Kosten von 7 Schwangerschaftskontrollen (Hebamme oder Arzt)  

  • Bis zur 11. Schwangerschaftswoche fallen die Kosten zu Lasten Franchise/Selbstbehalt an. Ab der 12. Schwangerschaftswoche werden die Kontrollen vollumfänglich von den Krankenkassen übernommen.   
                                        
  • Wochenbettbetreuung zu Hause durch eine Hebamme bis zum 56. Tag nach der Geburt.
    Bei Erstgebärenden, nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt und nach einem Kaiserschnitt werden 16 Hausbesuche vergütet.
    Bei Mehrgebärenden ohne Komplikationen und Spontangeburt 10 Besuche.
                                                                                      
  • 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit 

  • Nachkontrolle / Abschlussgespräch 6 Wochen nach der Geburt (Hebamme oder Arzt)

  • Zusätzliche  Hebammenleistungen wie komplementärmedizinische Behandlungen oder Haushaltshilfe werden je nach Krankenversicherung und Zusatzversicherung ebenfalls übernommen

  • Mindestens Fr. 150.- an einen Geburtsvorbereitungskurs    

                          

Fragen Sie doch vorgängig bei Ihrer Krankenkasse nach.

Es gibt auch Krankenkassen, welche "Stillgeld" zahlen. Sie müssen mindestens 10 Wochen stillen. Das Formular können Sie ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse anfordern!